Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2021

1.0    GELTUNGSBEREICH

DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER RECHTECK GMBH UND DEM KUNDEN ODER VERBRAUCHER SOWIE VEREINBARUNGEN ÜBER ALLE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN AUF DER INTERNETSEITE (URL: WWW.SCULTURALFURNITURE.COM/ WWW.RECHTECK.COM/
WWW.RECHTECK.DE/
WWW.FELIXSCHWAKE.COM/
WWW.FELIXSCHWAKE.DE/). VERBRAUCHER SIND IM SINNE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN NATÜRLICHE PERSONEN, OHNE GEWERBLICHE ODER SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT. IM SINNE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN SIND UNTERNEHMEN SELBSTÄNDIG ODER GEWERBLICH TÄTIGE PERSONEN ODER RECHTSFÄHIGE PERSONENGESELLSCHAFTEN, ODER JURISTISCHE PERSONEN.

1.1    SÄMTLICHE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DER RECHTECK GMBH, LINDENER STR. 39A, D-44879 BOCHUM (IM FOLGENDEN KURZ RECHTECK) ERFOLGEN AUSSCHLIEßLICH UNTER ZUGRUNDELEGUNG DIESER
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (IM FOLGENDEN AGB). DIESE AGB GELTEN AUCH FÜR ALLE KÜNFTIGEN GESCHÄFTE ÜBER LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN VON RECHTECK AN DEN KUNDEN, OHNE DASS AUSDRÜCKLICH AUF DIESE AGB BEZUG GENOMMEN WERDEN MÜSSTE.

1.2    DIESE AGB FINDEN IN IHRER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG ANWENDUNG. RECHTECK INFORMIERT DEN KUNDEN ÜBER ÄNDERUNGEN DIESER AGB MIT ANGEMESSENER FRIST IM VORAUS.

1.3    DIESEN AGB WIDERSPRECHENDE, ABWEICHENDE ODER ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(EINKAUFSBEDINGUNGEN) DES KUNDEN GELTEN SELBST BEI KENNTNIS NICHT, AUCH WENN IHNEN VON RECHTECK NICHT AUSDRÜCKLICH WIDERSPROCHEN WURDE ODER RECHTECK IN KENNTNIS VON IHNEN EINE LEISTUNG VORBEHALTLOS ANNIMMT ODER AUSFÜHRT. IM EINZELFALL SCHRIFTLICH AUSGEHANDELTE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN RECHTECK UND DEM KUNDEN GEHEN DIESEN AGB VOR.

1.4    ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER AGB BEDÜRFEN ZU IHRER WIRKSAMKEIT IN JEDEM EINZELNEN FALL DER SCHRIFTFORM. DIE ÜBERMITTLUNG VIA TELEKOPIE GENÜGT DER SCHRIFTFORM. DIES GILT AUCH FÜR DIE ABBEDINGUNG DIESES SCHRIFTFORMERFORDERNISSES.


2.0    VERTRAGSABSCHLUSS

2.1    DIE ANGEBOTE VON RECHTECK SIND FREIBLEIBEND UND UNVERBINDLICH.

2.2    MIT DER BESTELLUNG ERKLÄRT DER KUNDE VERBINDLICH SEIN ANGEBOT ZUM VERTRAGSABSCHLUSS. EINE ETWAIGE ZUGANGSBESTÄTIGUNG VON RECHTECK AN DEN KUNDEN STELLT NUR DANN EINE VERBINDLICHE ANNAHME DES ANGEBOTS DES KUNDEN DAR, WENN DIES AUSDRÜCKLICH VON RECHTECK ERKLÄRT WIRD.

2.3    DAS ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES SETZT IN JEDEM EINZELNEN FALL DIE SCHRIFTLICHE ANNAHME DER BESTELLUNG DES KUNDEN DURCH RECHTECK VORAUS. EINE ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG GENÜGT DER SCHRIFTFORM. WEICHT DIE SCHRIFTLICHE ANNAHME VON DER BESTELLUNG DES KUNDEN AB, SO KOMMT DER VERTRAG MIT DEM INHALT DER SCHRIFTLICHEN ANNAHME ZUSTANDE, WENN DER KUNDE NICHT BINNEN EINER WOCHE SCHRIFTLICH WIDERSPRICHT.

2.4    RECHTECK IST BERECHTIGT, DAS IN DER BESTELLUNG LIEGENDE VERTRAGSANGEBOT INNERHALB VON EINER WOCHE ANZUNEHMEN.

2.5    DER VERTRAGSABSCHLUSS MIT DEM KUNDEN ERFOLGT UNTER DEM VORBEHALT VON RECHTECK, IM FALLE NICHT RICHTIGER ODER NICHT ORDNUNGSGEMÄßER SELBSTBELIEFERUNG, NICHT ODER NUR TEILWEISE ZU LEISTEN UND INSOFERN VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN. IM FALLE DER NICHTVERFÜGBARKEIT ODER DER NUR TEILWEISEN VERFÜGBARKEIT DER LIEFERUNG ODER LEISTUNG WIRD DER KUNDE UNVERZÜGLICH INFORMIERT. DIE GEGENLEISTUNG, SOFERN BEREITS ERFOLGT, WIRD BEI EINEM RÜCKTRITT VON RECHTECK UNVERZÜGLICH GANZ BZW. TEILWEISE ZURÜCKERSTATTET.

2.6    TECHNISCHE SOWIE SONSTIGE ÄNDERUNGEN BLEIBEN IM RAHMEN DES ZUMUTBAREN VORBEHALTEN.


3.0    ERFÜLLUNG UND GEFAHRÜBERGANG


3.1    ERFÜLLUNGSORT FÜR LIEFERUNGEN, LEISTUNGEN UND ZAHLUNGEN IST DER SITZ VON RECHTECK IN DE-44879 BOCHUM. LIEFERUNGEN ERFOLGEN, WENN NICHT ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE, „AB WERK“ (EXW INCOTERMS 2010). DIES GILT AUCH DANN, WENN DIE ÜBERGABE VEREINBARUNGSGEMÄß AN EINEM ANDEREN ORT ERFOLGT. DIE GEFAHR DES ZUFÄLLIGEN UNTERGANGS UND DER ZUFÄLLIGEN VERSCHLECHTERUNG DER WARE GEHT MIT DER ÜBERGABE DER WARE AN EINEN SPEDITEUR ODER FRACHTFÜHRER, SPÄTESTENS JEDOCH BEIM VERLASSEN DES LAGERS VON RECHTECK, AUF DEN KUNDEN ÜBER. AUF WUNSCH DES KUNDEN WERDEN LIEFERUNGEN IN SEINEM NAMEN UND AUF SEINE RECHNUNG VERSICHERT.

3.2    VERZÖGERT SICH DIE LIEFERUNG ODER LEISTUNG WEGEN DES KUNDEN, GEHT DIE GEFAHR DES ZUFÄLLIGEN UNTERGANGES UND DER ZUFÄLLIGEN VERSCHLECHTERUNG DER WARE ZU JENEM ZEITPUNKT ÜBER, ZU DEM DIE LIEFERUNG ODER LEISTUNG FÄLLIG WAR. BEI EINEM LÄNGER ALS EINEN MONAT ANDAUERNDEN ANNAHMEVERZUG IST RECHTECK BERECHTIGT, DEM KUNDEN EIN LAGERGELD VON 0,5 % DES PREISES PRO VOLLENDETEM MONAT DER VERZÖGERUNG IN RECHNUNG ZU STELLEN. WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE VON RECHTECK BLEIBEN UNBERÜHRT.

3.3    DIE VERTRAGLICH VEREINBARTE LIEFER- UND LEISTUNGSFRIST GILT VORBEHALTLICH HÖHERER GEWALT. IN DIESEN FÄLLEN TRITT EINE ENTSPRECHENDE VERLÄNGERUNG DER LIEFER- UND LEISTUNGSFRIST EIN.

3.4    DER KUNDE IST BERECHTIGT, IM FALLE DES VERZUGES VON RECHTECK NACH EINRÄUMUNG EINER NACHFRIST VON 21 TAGEN EINE PAUSCHALIERTE ENTSCHÄDIGUNG VON 0,5% DES LIEFER- BZW. LEISTUNGSANTEILS, WELCHER VERZUGSBEDINGT NICHT RECHTZEITIG ODER NICHT VERTRAGSGEMÄß ERBRACHT WURDE, PRO VOLLENDETE WOCHE, INSGESAMT BEGRENZT AUF 5% DES JEWEILIGEN PREISES, ZU FORDERN, SOFERN IHM DURCH DEN VERZUG NACHWEISLICH EIN SCHADEN ENTSTEHT. SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN BESTIMMEN SICH AUSSCHLIEßLICH NACH PUNKT 9.


4.0    EIGENTUMSVORBEHALT


4.1    RECHTECK BEHÄLT SICH DAS EIGENTUM AN DEN WAREN BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG ALLER KAUFPREISFORDERUNGEN UND ALLER DAMIT VERBUNDENEN NEBENFORDERUNGEN (KOSTEN UND SPESEN ETC.) AUS DER GESCHÄFTSVERBINDUNG VOR. BESTEHT EIN KONTOKORRENTVERHÄLTNIS, BEHÄLT SICH RECHTECK DAS EIGENTUM BIS ZUM EINGANG ALLER ZAHLUNGEN AUS ANERKANNTEN SALDEN VOR.

4.2    JEDE VERARBEITUNG ODER UMBILDUNG DER UNTER EIGENTUMSVORBEHALT GELIEFERTEN WAREN ("VORBEHALTSWARE") DURCH DEN KUNDEN ERFOLGT FÜR RECHTECK. ERFOLGT DIESE MIT FREMDEN, NICHT RECHTECK GEHÖRENDEN SACHEN, ODER WIRD DIE VORBEHALTSWARE MIT SOLCHEN FREMDEN SACHEN UNTRENNBAR VERBUNDEN, ERWIRBT RECHTECK DAS MITEIGENTUM AN DER NEUEN SACHE IM VERHÄLTNIS DES WERTS DER VORBEHALTSWARE ZU DEN FREMDEN SACHEN; FÜR DIE NEUE SACHE GILT IM ÜBRIGEN DAS GLEICHE WIE FÜR DIE VORBEHALTSWARE. ERFOLGT EINE VERBINDUNG IN DER WEISE, DASS DIE SACHE DES KUNDEN ALS HAUPTSACHE ANZUSEHEN IST, ÜBERTRÄGT DER KUNDE RECHTECK ANTEILSMÄßIG MITEIGENTUM.

4.3    DIE VORBEHALTSWARE DARF DURCH DEN KUNDEN IM RAHMEN DES ORDNUNGSGEMÄßEN GESCHÄFTSBETRIEBS BIS AUF WIDERRUF WEITERVERÄUßERT WERDEN. FORDERUNGEN DES KUNDEN GEGEN DRITTE AUS DER WEITERVERÄUßERUNG DER VORBEHALTSWARE DURCH DEN KUNDEN TRITT DER KUNDE ZUSAMMEN MIT ALLEN NEBENRECHTEN BIS ZUR TILGUNG ALLER FORDERUNGEN GEMÄß PUNKT 4.1 AN RECHTECK AB. DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, EINEN ENTSPRECHENDEN BUCHVERMERK ÜBER DIE ABTRETUNG DER FORDERUNG ZU SETZEN.

4.4    DER KUNDE BLEIBT ZUR EINZIEHUNG DER AN RECHTECK ABGETRETENEN FORDERUNGEN BERECHTIGT UND VERPFLICHTET. DIE BERECHTIGUNG VON RECHTECK, DIE FORDERUNGEN SELBST EINZUZIEHEN, BLEIBT DAVON UNBERÜHRT. RECHTECK WIRD JEDOCH DIE FORDERUNGEN NICHT EINZIEHEN, SOLANGE DER KUNDE SEINEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN AUS DEN VEREINNAHMTEN ERLÖSEN NACHKOMMT, ZAHLUNGEN NICHT ALLGEMEIN EINSTELLT, SICH NICHT IN ZAHLUNGSVERZUG BEFINDET SOWIE KEIN ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES INSOLVENZVERFAHRENS ÜBER DAS VERMÖGEN DES KUNDEN GESTELLT WIRD. LIEGT EINER DIESER FÄLLE VOR, HAT DER KUNDE RECHTECK UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH ZU INFORMIEREN; ER IST AUF VERLANGEN VON RECHTECK VERPFLICHTET, DIE ABTRETUNG DEN SCHULDNERN BEKANNT ZU GEBEN SOWIE RECHTECK DIE ZUR GELTENDMACHUNG SEINER RECHTE ERFORDERLICHEN AUSKÜNFTE ZU GEBEN UND UNTERLAGEN AUSZUHÄNDIGEN.

4.5    IM ÜBRIGEN IST DEM KUNDEN EINE VERÄUßERUNG, VERPFÄNDUNG ODER SICHERUNGSÜBEREIGNUNG UNTERSAGT. BEI ZWANGSPFÄNDUNGEN UND SONSTIGEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER EIGENTÜMERINTERESSEN WEIST DER KUNDE AUF DAS EIGENTUM VON RECHTECK HIN UND INFORMIERT RECHTECK HIERVON UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH.

4.6    DER KUNDE IST VERPFLICHTET, DIE VORBEHALTSWARE WÄHREND DES BESTEHENS DES EIGENTUMSVORBEHALTS PFLEGLICH ZU BEHANDELN. SOFERN WARTUNGS- UND INSPEKTIONSARBEITEN ERFORDERLICH SIND, HAT DER KUNDE DIESE AUF EIGENE KOSTEN REGELMÄßIG DURCHZUFÜHREN.

4.7    RECHTECK IST BERECHTIGT, DIE VORBEHALTSWARE UNTER AUSSCHLUSS ETWAIGER ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE DES KUNDEN ZURÜCKZUNEHMEN UND ZU DIESEN ZWECKEN DIE GESCHÄFTSRÄUME DES KUNDEN WÄHREND DER ÜBLICHEN GESCHÄFTSZEITEN ZU BETRETEN, WENN (I) DER KUNDE SEINEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN AUS DEN VEREINNAHMTEN ERLÖSEN NICHT NACHKOMMT, SEINE ZAHLUNGEN ALLGEMEIN EINSTELLT ODER SICH IN ZAHLUNGSVERZUG BEFINDET UND EINE VON RECHTECK GESETZTE NACHFRIST VON ZWEI WOCHEN ERFOLGLOS VERSTREICHT; ODER (II) EIN ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES INSOLVENZVERFAHRENS ÜBER DAS VERMÖGEN DES KUNDEN GESTELLT WIRD. NACH RÜCKNAHME UND VORHERIGER ANDROHUNG IST RECHTECK ZUR ANGEMESSENEN VERWERTUNG DER VORBEHALTSWARE BERECHTIGT. DER VERWERTUNGSERLÖS IST AUF DIE VERBINDLICHKEITEN DES KUNDEN ANZURECHNEN, ABZÜGLICH ANGEMESSENER VERWERTUNGSKOSTEN. EIN RÜCKTRITT VOM VERTRAG IST DAZU NICHT ERFORDERLICH; AUCH STELLEN HERAUSGABEVERLANGEN, RÜCKNAHME, ANDROHUNG ODER VERWERTUNG KEINEN RÜCKTRITT VOM VERTRAG DAR.

4.8    SOFERN DAS RECHT EINES LANDES, IN DEM SICH DIE WARE BEFINDET, EINEN EIGENTUMSVORBEHALT NACH MAßGABE DER VORSTEHENDEN REGELUNGEN NICHT ZULÄSST, ES RECHTECK ABER GESTATTET, SICH ANDERE, VERGLEICHBARE SICHERUNGSRECHTE AN DER WARE VORZUBEHALTEN, KANN RECHTECK DIESE SICHERUNGSRECHTE AUSÜBEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, AUF SEINE KOSTEN ALLE MAßNAHMEN ZU ERGREIFEN, DIE ERFORDERLICH SIND, UM DEN EIGENTUMSVORBEHALT ODER EIN ANDERES SICHERUNGSRECHT WIRKSAM WERDEN ZU LASSEN UND AUFRECHTZUERHALTEN.


5.0    PREISE, ZAHLUNG


5.1    IN ERMANGELUNG EINER INDIVIDUELLEN PREISVEREINBARUNG GELTEN DIE PREISE LAUT JEWEILS GÜLTIGER PREISLISTE VON RECHTECK ALS VEREINBART. DIE PREISE SIND, WENN NICHT ANDERES VEREINBART WURDE, NETTOPREISE „AB WERK“ (EXW INCOTERMS 2010).

5.2    MANGELS INDIVIDUELLER VEREINBARUNG HABEN ZAHLUNGEN AN RECHTECK IN EURO BINNEN 30 TAGEN (BEI RECHTECK EINGEHEND) AB RECHNUNGSSTELLUNG ZU ERFOLGEN. EIN SKONTO KOMMT NICHT ZUR ANWENDUNG.

5.3    EINGEHENDE ZAHLUNGEN WERDEN ZUERST AUF DIE ÄLTERE SCHULD ANGERECHNET, HIERBEI ZUERST AUF ZINSEN, DANN AUF DAS AUSHAFTENDE KAPITAL.

5.4    IM FALLE DES ZAHLUNGSVERZUGES KANN RECHTECK VERZUGSZINSEN IN DER HÖHE VON NEUN PROZENTPUNKTEN ÜBER DEM BASISZINSSATZ PER ANNO, WOBEI VON EINEM JAHR MIT 360 TAGEN AUSZUGEHEN IST, VERLANGEN. DER KUNDE IST IN DIESEM FALL ZUR ZAHLUNG ALLER AUßERPROZESSUALEN KOSTEN ZUR ZWECKENTSPRECHENDEN RECHTSVERFOLGUNG VERPFLICHTET. BEZAHLT DER KUNDE TROTZ FÄLLIGKEIT NICHT, IST RECHTECK WEITER ZUR SETZUNG EINER ANGEMESSENEN NACHFRIST UND BEI DEREN ERFOLGLOSEM ABLAUF UNBESCHADET SEINER SONSTIGEN RECHTE BERECHTIGT, DEN RÜCKTRITT VOM VERTRAG ZU ERKLÄREN.

5.5    EINE AUFRECHNUNG GEGEN FORDERUNGEN VON RECHTECK ODER DIE AUSÜBUNG EINES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS DURCH DEN KUNDEN IST AUSSCHLIEßLICH MIT GERICHTLICH FESTGESTELLTEN ODER VON RECHTECK NICHT BESTRITTENEN GEGENFORDERUNGEN ZULÄSSIG. DIE AUSÜBUNG EINES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS DURCH DEN KUNDEN IST ZUDEM NUR ZULÄSSIG, SOFERN DIE GEGENANSPRÜCHE AUF DEMSELBEN VERTRAGSVERHÄLTNIS BERUHEN.


6.0    IMMATERIALGÜTERRECHTE


6.1    URHEBERRECHTE UND SONSTIGE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE ALLER ART WERDEN IM ZUSAMMENHANG MIT LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN AN DEN KUNDEN NICHT ÜBERTRAGEN. WERKE, UNTERLAGEN, ZEICHNUNGEN, PLÄNE, MUSTER UND KNOW-HOW, ETC. WELCHER ART UND FORM AUCH IMMER, STELLEN DAS GEISTIGE EIGENTUM VON RECHTECK DAR. DEREN WEITERGABE AN UND NUTZUNG DURCH DRITTE IST UNZULÄSSIG. IM PREIS IST EIN NICHT EXKLUSIVES, ZEITLICH AUF DIE LEBENSDAUER DER WARE/LEISTUNG UND SACHLICH AUF DEN KONKRETEN VERTRAGSKONFORMEN GEBRAUCH BESCHRÄNKTES NUTZUNGSRECHT INKLUDIERT. EINE DARÜBER HINAUSGEHENDE EINRÄUMUNG VON RECHTEN FINDET NICHT STATT, INSBESONDERE WERDEN KEIN RECHT ZUR ERTEILUNG VON SUB-LIZENZEN UND KEINE ÜBER DEN VERTRAGSZWECK HINAUSGEHENDEN BEARBEITUNGSRECHTE EINGERÄUMT.


7.0    MÄNGELRECHTE


7.1    FÜR DIE MÄNGELRECHTE DES KUNDEN GELTEN DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN. DIE MÄNGELRECHTE GELTEN BEI MÄNGELN ZUM ZEITPUNKT DES GEFAHRÜBERGANGS, SOMIT INSBESONDERE NICHT FÜR MÄNGEL ODER SCHÄDEN, DIE AUF DIE NICHT VON RECHTECK DURCHGEFÜHRTE MONTAGE, AUF BEANSPRUCHUNG DER WARE ÜBER DIE ANGEGEBENE LEISTUNG, NACHLÄSSIGE ODER UNRICHTIGE BEHANDLUNG UND VERWENDUNG DER WARE SOWIE AUF SONSTIGE HANDLUNGEN DES KUNDEN ODER NICHT VON RECHTECK BEAUFTRAGTER DRITTER ODER AUF DIE VOM KUNDEN BEIGESTELLTEN MATERIALEN ODER NATÜRLICHEN VERSCHLEIß ZURÜCKZUFÜHREN SIND.

7.2    DER KUNDE HAT OFFENSICHTLICHE MÄNGEL BINNEN 14 TAGEN AB LIEFERUNG, VERSTECKTE MÄNGEL BINNEN 7 TAGEN AB ENTDECKUNG DERSELBEN SCHRIFTLICH, FOTODOKUMENTIERT ZU RÜGEN, ANDERNFALLS ER SÄMTLICHER MÄNGELRECHTE VERLUSTIG GEHT. FÜR DIE FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG.

7.3    DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELRECHTE BETRÄGT IN ERMANGELUNG EINER ABWEICHENDEN REGELUNG IN DEN ATTACHMENTS 1-6 SOWIE EINER ANDEREN ABWEICHENDEN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG IM EINZELFALL 24 MONATE AB GEFAHRÜBERGANG.

7.4    RECHTECK IST BERECHTIGT, NACH SEINER WAHL NACHBESSERUNG ODER AUSTAUSCH DER MANGELHAFTEN WARE DURCHZUFÜHREN. SCHLÄGT DIE NACHERFÜLLUNG FEHL, KANN DER KUNDE NACH SEINER WAHL DEN PREIS MINDERN ODER, SOFERN ES SICH NICHT NUR UM EINEN GERINGFÜGIGEN MANGEL HANDELT, VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN. FÜR DEN FALL, DASS DER KUNDE ODER EIN NICHT VON RECHTECK BEAUFTRAGTER DRITTER DIE NACHBESSERUNG OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG VON RECHTECK DURCHFÜHRT, GEHT DER KUNDE SÄMTLICHER MÄNGELRECHTE VERLUSTIG.

7.5    DIE MANGELHAFTIGKEIT AN SICH SOWIE DEREN VORLIEGEN ZUM ZEITPUNKT DES GEFAHRÜBERGANGS UND DIE RECHTZEITIGKEIT DER MÄNGELRÜGE SIND VOM KUNDEN ZU BEWEISEN.


8.0    RÜCKTRITT VOM VERTRAG


8.1    RECHTECK KANN AUS FOLGENDEN WICHTIGEN GRÜNDEN VOM VERTRAG MIT DEM KUNDEN ZURÜCKTRETEN:
A)    WEGEN EINREICHENS EINES INSOLVENZANTRAGES DURCH ODER GEGEN DEN KUNDEN BEI GERICHT.
B)    IM FALLE DER ABWEISUNG EINES SOLCHEN INSOLVENZANTRAGES.
C)    IM FALLE DER ALLGEMEINEN EINSTELLUNG DER ZAHLUNGEN DURCH DEN KUNDEN, OHNE DASS EIN INSOLVENZVERFAHREN BEREITS ERÖFFNET IST.

8.2    DER KUNDE IST VERPFLICHTET, RECHTECK ÜBER EINEN (GEPLANTEN) (ODER VON DRITTER SEITE) GESTELLTEN INSOLVENZANTRAG UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH ZU VERSTÄNDIGEN.

8.3    IM FALLE DER NICHTLEISTUNG EINER FÄLLIGEN LEISTUNG DURCH RECHTECK IST DER KUNDE VORBEHALTLICH VON PUNKT 8.4 BERECHTIGT, NACH ERFOLGLOSEM ABLAUF EINER ANGEMESSENEN, SCHRIFTLICH GESETZTEN NACHFRIST, DIE KEINESFALLS KÜRZER ALS 21 WERKTAGE SEIN DARF, VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN.

8.4    DAS RECHT ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG NACH PUNKT 8.3 STEHT DEM KUNDEN NICHT ZU BEI LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN, DIE NACH ANGABEN DES KUNDEN SPEZIELL HERZUSTELLEN SIND.


9.0    HAFTUNG


9.1    EINE HAFTUNG VON RECHTECK SOWIE VON IM AUFTRAG VON RECHTECK TÄTIGEN DRITTEN WIRD FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT IN JEDEM FALL AUSGESCHLOSSEN.

9.2    DIE HAFTUNG VON RECHTECK SOWIE VON IM AUFTRAG VON RECHTECK TÄTIGEN DRITTEN IST IN SONSTIGEN FÄLLEN AUF SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE AM GEGENSTAND DER LIEFERUNG UND LEISTUNG SELBST EINTRETEN, SODASS DER ERSATZ VON BLOßEN VERMÖGENSSCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ANSPRÜCHEN DRITTER GEGEN DEN KUNDEN SOWIE SONSTIGEN FOLGESCHÄDEN AUSGESCHLOSSEN IST.

9.3    IM FALLE VON HÖHERER GEWALT IST JEGLICHE HAFTUNG VON RECHTECK AUSGESCHLOSSEN.

9.4    DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BETRÄGT ZWEI JAHRE AB DEM ZEITPUNKT, IN DEM DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST UND DER KUNDE VON DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN UMSTÄNDEN KENNTNIS ERLANGT HAT. UNABHÄNGIG VON DER KENNTNIS DES KUNDEN VERJÄHRT DER ANSPRUCH DREI JAHRE NACH DEM DEN SCHADEN AUSLÖSENDEN EREIGNIS. DIE VERJÄHRUNGSFRIST BEI SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN WEGEN MÄNGELN RICHTET SICH NACH PUNKT 7.5.

9.5    DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND MIT AUSNAHME VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DES KUNDEN (I) WEGEN VORSATZ, (II) NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ODER (III) WEGEN ARGLISTIG VERSCHWIEGENER MÄNGEL.

9.6    DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN GEGEN ORGANE, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER ODER BEAUFTRAGTE VON RECHTECK.


10.0    SALVATORISCHE KLAUSEL


NICHTIGKEIT ODER UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN DIESER AGB BERÜHREN NICHT DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN. IN DIESEM FALL GELTEN JENE VEREINBARUNGEN ALS GETROFFEN, DIE DEM WIRTSCHAFTLICHEN ZWECK DER NICHTIGEN ODER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNGEN SOWIE DER ABSICHT DER PARTEIEN AM NÄCHSTEN KOMMEN.


11.0    MITTEILUNGEN


11.1    MITTEILUNGEN SIND IN DER NACH DIESEN AGB AN DIE JEWEILS ZULETZT SCHRIFTLICH BEKANNT GEGEBENE ADRESSE ZU RICHTEN. DIE ÜBERMITTLUNG VIA TELEKOPIE GENÜGT DER SCHRIFTFORM.

11.2    DER KUNDE IST VERPFLICHTET, RECHTECK ADRESSENÄNDERUNGEN UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH BEKANNT ZU GEBEN, WIDRIGENFALLS MITTEILUNGEN AN DER ZULETZT SCHRIFTLICH BEKANNT GEGEBENEN ADRESSE DES KUNDEN ALS RECHTSWIRKSAM ZUGEGANGEN GELTEN. FÜR DIE FRISTGERECHTE ABGABE EINER MITTEILUNG IST, SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS BESTIMMT, DAS DATUM DER POSTAUFGABE MAßGEBLICH.


12.0    GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT


12.1    FÜR SÄMTLICHE STREITIGKEITEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT VERTRAGSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN RECHTECK UND DEM KUNDEN WIRD DIE AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES LANDESGERICHTS BOCHUM VEREINBART. RECHTECK BLEIBT JEDOCH BERECHTIGT, DEN KUNDEN AUCH BEI SEINEM ALLGEMEINEN GERICHTSSTAND ZU VERKLAGEN.

12.2    ES GILT AUSSCHLIEßLICH MATERIELLES DEUTSCHES RECHT UNTER AUSSCHLUSS DER INTERNATIONALEN VERWEISUNGSNORMEN. DIE ANWENDBARKEIT DES UN-ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF (CISG) WIRD AUSDRÜCKLICH ABBEDUNGEN.


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